Teilnahmebedingungen
Ferrero führt mit der Marke kinder Überraschung im Zeitraum vom 07.04.2026 – 31.08.2026 23:59 Uhr die „Gewinne 1 von 350 Rucksäcken in limitierter Auflage“- Aktion durch.
1. Teilnahme
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Alter von mindestens 18 Jahren zum Zeitpunkt der Absendung des ausgefüllten Onlineteilnahmeformulares. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Ferrero Gruppe sowie deren Angehörige. Es ist ausschliesslich eine Teilnahme per Onlineformular möglich. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails wird nicht berücksichtigt.
b) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Webseite www.kinderueberraschung.ch. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Aktionszeitraumes 1 von 350 Rucksäcken in limitierter Auflage zu gewinnen.
c) Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschliesslich zur Durchführung des kinder Überraschung „Gewinne 1 von 350 Rucksäcken in limitierter Auflage“ Gewinnspieles. Die Daten werden an Ferrero und ggf. dessen Dienstleister übermittelt. Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspieles gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
d) Der Teilnahmeschluss ist der 31.08.2026 23:59 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt eingegebene Teilnahmen können bei der Verlosung nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes.
e) Ferrero übernimmt keine Gewähr, dass die Aktionspackungen bis zum Ende des Teilnahmeschlusses im Handel erhältlich sind.
2. Gewinne
Gewinne 1 von 350 Rucksäcken in limitierter Auflage
a) Teilnehmer, die während des Aktionszeitraumes am Gewinnspiel teilgenommen haben, erfahren nach Abschluss des Gewinnspieles „Gewinne 1 von 350 Rucksäcken in limitierter Auflage“ ob sie gewonnen haben. Es werden keine personenbezogenen Daten der Gewinner veröffentlicht.
b) Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt an die angegebene E-Mail Adresse des Gewinners. Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung wird zugleich auch eine E-Mail versandt, in der die Gewinner uns ihre Adressen mitteilen müssen, damit Ferrero die Rucksäcke versenden kann. Die Postanschrift muss in der Schweiz liegen.
c) Im Falle einer unzustellbaren E-Mail Adresse oder Postanschrift, ist Ferrero nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen. Für die Richtigkeit der E-Mail Adresse oder Postanschrift ist der Teilnehmer verantwortlich. Ferrero haftet nicht für einen verspäteten Eingang des Gewinns beim Gewinner oder für einen Verlust des Gewinns auf dem E-Mail Weg.
d) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
3. Sonstige Bestimmungen
a) Ferrero behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschliessen.
b) Der Rechtsweg und die Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen. Änderungen der Gewinne sind vorbehalten.